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Produktdetails:
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| Zustand: | Neues Werkssiegel (NFS) | Artikel-Nr.: | AO6B-OO75-B1O3 |
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| Herkunft: | Japan | ||
| Hervorheben: | A06B Industrieller Servomotor,a06b Yaskawa AC-Servomotor |
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Fanuc Servomotor A06B-0075-B103 Beschleunigte Lieferung A06B-0075-B103 neu
Der beste Preis, große Lagerbestände!
DieFanuc A06B-0075-B103Der Wechselstromservomotor ist eine leistungsstarke Einheit, die für präzise Bewegungssteuerungsanwendungen konzipiert wurde.Es bietet außergewöhnliche Leistungs- und DrehmomentfähigkeitenDer Motor arbeitet mit einer Nenngeschwindigkeit von 3000 RPM und benötigt eine Spannung von 153 Volt.Ausstattung mit einem Beta iA128-Encoder für genaue Positions- und Geschwindigkeitsrückmeldungen.
| Parameter | Einzelheiten |
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| Teilnummer | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Modellnummer | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht. |
| Hersteller | FANUC |
| Art der Ware | Wechselstrommotoren |
| MRO-Garantie | 1 Jahr |
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| Heißes Modell zum Verkauf | ||
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Einheitliche Datenbank |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Einheitliche Datenbank |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 enthalten sind. |
| Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. | Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Einheitliche Datenbank |
| Einheitliche Anweisungen | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Einheitliche Datenbank |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Zinssätze. | Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Einheitliche Datenbank | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
Ansprechpartner: Ms. Amy
Telefon: +86 18620505228