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Fanuc Servo-Verstärkermodul A06B-6111-H006#H550 / Mit 1 Jahr Garantie
  • Fanuc Servo-Verstärkermodul A06B-6111-H006#H550 / Mit 1 Jahr Garantie

Fanuc Servo-Verstärkermodul A06B-6111-H006#H550 / Mit 1 Jahr Garantie

Herkunftsort Japan
Markenname FANUC
Zertifizierung CE ROHS
Modellnummer A06B-6111-H006#H550
Produktdetails
Zustand:
Neues Werkssiegel (NFS)
Artikel-Nr.:
A06B-6111-H006#H550
Herkunft:
Japan
Hervorheben: 

Fanuc Haas bürstenloser Servo-Verstärker

,

Fanuc Servo-Verstärkermodul

,

Haas bürstenloser Servo-Verstärker-Modul

Zahlungs- und Versandbedingungen
Min Bestellmenge
1 Stk
Verpackung Informationen
Originalverpackung
Lieferzeit
0-3 Tage
Zahlungsbedingungen
T/T, PayPal, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit
100 Stück/Tag
Produktbeschreibung

FANUC SERVO AMPLIFIER Modul A06B-6111-H006#H550 / mit einer Garantie von 1 Jahr

 

Große Fanuc-Lagerbestände, besten Preis

Modell:Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.

Beschreibung: ALPHA i Spindelmodule MDL SPM-5.5i

Produktreihe: A06B-6111

Verfügbarkeit: Vorräte vorhanden, bitte rufen Sie an, um die Lieferzeit zu erfahren.

Garantie: Ein Jahr

Zustand: Brandneu

 

Das A06B-6111-H006#H550 Alpha i Spindelmodule MDL SPM-5.5 sorgt dafür, dass Ihre automatisierte Produktionslinie mit maximaler Kapazität arbeitet.Damit Ihre Maschinen hoch effizient bleibenDarüber hinaus bieten wir eine einjährige Betriebsgarantie für viele Automatisierungskomponenten an, und die Möglichkeit, ältere Teile auszutauschen, stellt sicher, dass Ihre Maschinen weiterhin funktionieren.

 

Technische Spezifikation

 

Spezifikation Einzelheiten
Teilnummer Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Modellnummer Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Hersteller FANUC
Typ Spindelverstärker
Kategorie SPM-5.5I
Reichweite Alpha I
Beschreibung Spindelverstärkermodul
Nennspannung der Eingabe 283 ∼ 339 V
Leistungsbewertung 60,8 kW
Maximale Ausgangsspannung 240 V
Nennstrom 27 A
Handbuchnummer B-65282
MRO-Garantie 1 Jahre

Fanuc Servo-Verstärkermodul A06B-6111-H006#H550 / Mit 1 Jahr Garantie 0

 

Liste der Modelle von FANUC

 

- Nein. Ich weiß nicht. Modellnummer
1 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
2 Einheitliche Datenbank
3 Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
4 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
5 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
6 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
7 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
8 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgenommen.
9 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
10 Einheitliche Datenbank
11 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
12 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
13 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
14 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
15 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
16 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
17 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
18 Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten.
19 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
20 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
21 Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten.
22 Einheitliche Datenbank
23 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
24 Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
25 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
26 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
27 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
28 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
29 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
30 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
31 Einheitliche Datenbank
32 Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
33 Einheitliche Datenbank
34 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
35 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 genannten Maßnahmen zu ergreifen.
36 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
37 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
38 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
39 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
40 Einheitliche Datenbank für Datenverarbeitung
41 Die Kommission wird die Kommission übermitteln.
42 Die in Anhang I aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erstellung der Daten zu verwenden.
43 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
44 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
45 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
46 Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
47 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
48 Einheitliche Datenbank
49 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
50 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
51 Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
52 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
53 Einheitliche Datenbank
54 Einheitliche Datenbank
55 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
56 Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
57 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
58 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
59 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
60 Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten

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