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Produktdetails:
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| Zustand: | Neues Werkssiegel (NFS) | Artikel-Nr.: | A06B-6111-H006#H550 |
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| Herkunft: | Japan | ||
| Hervorheben: | Fanuc Haas bürstenloser Servo-Verstärker,Fanuc Servo-Verstärkermodul,Haas bürstenloser Servo-Verstärker-Modul |
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FANUC SERVO AMPLIFIER Modul A06B-6111-H006#H550 / mit einer Garantie von 1 Jahr
Große Fanuc-Lagerbestände, besten Preis
Modell:Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.
Beschreibung: ALPHA i Spindelmodule MDL SPM-5.5i
Produktreihe: A06B-6111
Verfügbarkeit: Vorräte vorhanden, bitte rufen Sie an, um die Lieferzeit zu erfahren.
Garantie: Ein Jahr
Zustand: Brandneu
Das A06B-6111-H006#H550 Alpha i Spindelmodule MDL SPM-5.5 sorgt dafür, dass Ihre automatisierte Produktionslinie mit maximaler Kapazität arbeitet.Damit Ihre Maschinen hoch effizient bleibenDarüber hinaus bieten wir eine einjährige Betriebsgarantie für viele Automatisierungskomponenten an, und die Möglichkeit, ältere Teile auszutauschen, stellt sicher, dass Ihre Maschinen weiterhin funktionieren.
Technische Spezifikation
| Spezifikation | Einzelheiten |
|---|---|
| Teilnummer | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Modellnummer | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
| Hersteller | FANUC |
| Typ | Spindelverstärker |
| Kategorie | SPM-5.5I |
| Reichweite | Alpha I |
| Beschreibung | Spindelverstärkermodul |
| Nennspannung der Eingabe | 283 ∼ 339 V |
| Leistungsbewertung | 60,8 kW |
| Maximale Ausgangsspannung | 240 V |
| Nennstrom | 27 A |
| Handbuchnummer | B-65282 |
| MRO-Garantie | 1 Jahre |
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Liste der Modelle von FANUC
| - Nein. Ich weiß nicht. | Modellnummer |
|---|---|
| 1 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 2 | Einheitliche Datenbank |
| 3 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 4 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 5 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 6 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 7 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 8 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgenommen. |
| 9 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 10 | Einheitliche Datenbank |
| 11 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| 12 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 13 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 14 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 15 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 16 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 17 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 18 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten. |
| 19 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 20 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 21 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, eine Stellungnahme zu unterbreiten. |
| 22 | Einheitliche Datenbank |
| 23 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 24 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
| 25 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 26 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 27 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
| 28 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 29 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 30 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 31 | Einheitliche Datenbank |
| 32 | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
| 33 | Einheitliche Datenbank |
| 34 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 35 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die in den Artikeln 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
| 36 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 37 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 38 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 39 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 40 | Einheitliche Datenbank für Datenverarbeitung |
| 41 | Die Kommission wird die Kommission übermitteln. |
| 42 | Die in Anhang I aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erstellung der Daten zu verwenden. |
| 43 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 44 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 45 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 46 | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 47 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
| 48 | Einheitliche Datenbank |
| 49 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 50 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. |
| 51 | Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
| 52 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| 53 | Einheitliche Datenbank |
| 54 | Einheitliche Datenbank |
| 55 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| 56 | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| 57 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 58 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 59 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| 60 | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
Ansprechpartner: Ms. Amy
Telefon: +86 18620505228