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FANUC Spindelverstärkermodul A06B-6078-H211 A06B-6078-H211#H500
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FANUC Spindelverstärkermodul A06B-6078-H211 A06B-6078-H211#H500

Herkunftsort Japan
Markenname FANUC
Zertifizierung CE ROHS
Modellnummer A06B-6078-H211#H500
Produktdetails
Zustand:
Neues Werkssiegel (NFS)
Artikel-Nr.:
A06B6078H211#H500
Herkunft:
Japan
Hervorheben: 

FANUC Servomotorantrieb

,

Modul Fanuc-Servoantrieb

,

Modul-Servomotor-Treiber

Zahlungs- und Versandbedingungen
Min Bestellmenge
1 Stk
Verpackung Informationen
Originalverpackung
Lieferzeit
0-3 Tage
Zahlungsbedingungen
T/T, Paypal, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit
100 Stück/Tag
Produktbeschreibung

Neues Fanuc Servoantriebsmodul A06B-6078-H211#H500 A06B6078H211H500

 

 

Produktreihe:Einheitliche Datenbank

Bestandsstand: Vorräte

Garantie: Ein Jahr

Das FANUC A06B-6078-H211#H500 Alpha Spindelverstärkermodul SPM-11 ist für Spindelmotoren Alpha6, Alpha8, AlphaP8 und AlphaP12 geeignet.der A06B-6078-H211#H500 hat eine Nennstromleistung von 13.2kW, eine maximale Ausgangsspannung von 230V und ein Nennstrom von 48A. Unser Online-Shop verkauft eine Vielzahl von Teilen der FANUC-Serie A06B-6078 und andere FANUC-Teile.

 

Technische Spezifikation

 

Parameter Spezifikation
Teilnummer Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.
Modellnummer Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
Hersteller FANUC
Art der Ware Spindelverstärker
Kategorie Einzelverstärkermodul
Serie / Bereich - Das ist Alpha.
Nennspannung der Eingabe 283 ̊325 V
Leistungsbewertung 13.2 kW
Maximale Ausgangsspannung 230 V
Nennstrom 48 A
Referenzbuch B-6516
Gewährleistung 2 Jahre MRO-Garantie

 

 

FANUC Spindelverstärkermodul A06B-6078-H211 A06B-6078-H211#H500 0

 

Kontaktperson: Frau Amy
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E-Mail: sales01@sande-elec.com
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Heißes Modell zum Verkauf
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden nicht berücksichtigt, sofern die in Absatz 1 genannten Angaben nicht erfüllt sind. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Bedingungen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Bedingungen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind. Einheitliche Datenbank
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Einheitliche Datenbank für die Berechnung von Datenbanken Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt.

 

 

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