Neues Fanuc Servoantriebsmodul A06B-6078-H211#H500 A06B6078H211H500
Produktreihe:Einheitliche Datenbank
Bestandsstand: Vorräte
Garantie: Ein Jahr
Das FANUC A06B-6078-H211#H500 Alpha Spindelverstärkermodul SPM-11 ist für Spindelmotoren Alpha6, Alpha8, AlphaP8 und AlphaP12 geeignet.der A06B-6078-H211#H500 hat eine Nennstromleistung von 13.2kW, eine maximale Ausgangsspannung von 230V und ein Nennstrom von 48A. Unser Online-Shop verkauft eine Vielzahl von Teilen der FANUC-Serie A06B-6078 und andere FANUC-Teile.
Technische Spezifikation
| Parameter | Spezifikation |
|---|---|
| Teilnummer | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. |
| Modellnummer | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
| Hersteller | FANUC |
| Art der Ware | Spindelverstärker |
| Kategorie | Einzelverstärkermodul |
| Serie / Bereich | - Das ist Alpha. |
| Nennspannung der Eingabe | 283 ̊325 V |
| Leistungsbewertung | 13.2 kW |
| Maximale Ausgangsspannung | 230 V |
| Nennstrom | 48 A |
| Referenzbuch | B-6516 |
| Gewährleistung | 2 Jahre MRO-Garantie |
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Kontaktperson: Frau Amy
SYPE: sandesales01
E-Mail: sales01@sande-elec.com
Whatsapp: +86 18620505228
| Heißes Modell zum Verkauf | ||
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden nicht berücksichtigt, sofern die in Absatz 1 genannten Angaben nicht erfüllt sind. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Bedingungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Bedingungen. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind. | Einheitliche Datenbank |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Einheitliche Datenbank für die Bereitstellung von Daten |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Einheitliche Datenbank für die Berechnung von Datenbanken | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
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