Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind für die Berechnung der Schadenswerte für die Verbrennung von Schadstoffen zu verwenden, wenn die Schadstoffe nicht in der Verbrennung enthalten sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind für die Berechnung der Schadenswerte für die Verbrennung von Schadstoffen zu verwenden, wenn die Schadstoffe nicht in der Verbrennung enthalten sind.