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Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Menge ist zu berücksichtigen.
IC695ALG600
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu verstehen.
Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu verstehen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu entnehmen.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht.
IC695CMM002
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
IC695CMU310
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
IC695CPU310
IC695CPU320
IC695CRU320
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert des Zertifikats ist zu berücksichtigen.
IC695FTB1B032
IC695FTB1B132
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 genannten Anforderungen gelten für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 genannten Erzeugnisse.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind zu berücksichtigen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
Die Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt.
IC695PBM300
IC695PBS301
IC695PMM335
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte
IC695PSA140
IC695PSD040
IC695PSD140
IC695RMX128
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entfernen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entfernen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entfernen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entfernen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt.
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Der Ausdruck "Klasse" ist der Ausdruck "Klasse".
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen:
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,
Der Ausdruck "Behandlungssysteme" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 enthalten.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entfernen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewandt.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
IC697ALG230
IC697ALG234
Der Wert der Verbrennung ist zu messen.
IC697ALG324
IC697ALG440
IC697ALG441
IC697ALG444
IC697ALG445
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
IC697BEM713
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
IC697BEM731
IC697BEM733
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
IC697CBL700
Der Begriff "Forschung" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.
Der Begriff "Behandlung" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu verstehen.
Der Begriff "Krankheit" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verstehen.
IC697CBL826
Der Ausdruck "CGR" wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
IC697CGR935
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 übermittelt.
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Daten sind zu berücksichtigen.
IC697CHS790
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
IC697CMM711
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen.
IC697CMM741
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
IC697CPM790
IC697CPU731
IC697CPU732
Der Ausdruck "Selbstständige" ist nicht zu verwenden.
IC697CPU772
IC697CPU780
Die Ergebnisse werden in folgenden Tabellen ermittelt:
IC697CPU782
IC697CPU788
IC697CPU789
IC697CPU780
IC697CPU788
IC697CPU789
IC697CPX772
IC697CPX782
IC697CPX928
IC697CPX935
Der Ausdruck "Schienen" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu finden.
Der Ausdruck "C" ist nicht mehr relevant.
IC697GDH701
Der Wert der Zulassung ist zu messen.
IC697HSC700
IC697LBR701
Der Wert der Verbrennung ist zu messen.
IC697MDL240
IC697MDL241
IC697MDL250
IC697MDL251
IC697MDL252
IC697MDL253
IC697MDL254
IC697MDL340
IC697MDL341
IC697MDL350
IC697MDL640
IC697MDL651
IC697MDL652
IC697MDL653
IC697MDL654
IC697MDL671
IC697MDL740
IC697MDL750
IC697MDL752
IC697MDL753
IC697MDL940
IC697MEM713
IC697MEM715
IC697MEM717
IC697MEM719
IC697MEM731
IC697MEM732
IC697MEM733
IC697MEM735
IC697MLX000
IC697MSC800
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind zu entnehmen.
IC697PCM711
IC697PWR710
IC697PWR711
IC697PWR720
IC697PWR724
IC697PWR748
Der Begriff "Rückgang" wird in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geändert.
Der Wert der Zulassung ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Zulassung ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung für die Zulassung ist:
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen.
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